Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Gültig ab: 9. September 2025

Präambel

Die Novathes GmbH, Gänsemarkt 33, 20354 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ben Arnon und Virendra Bhalothia (Amtsgericht Hamburg HRB 191266) („Novathes“) bietet eine Cloud-basierte KI-Sprachassistenz-Plattform zur Automatisierung von Kommunikationsprozessen in Unternehmen an, insbesondere für Kundenservice, Terminvereinbarung und Gesprächsanalyse.

Das Novathes-Angebot basiert auf einer Software-as-a-Service-Vereinbarung und besteht aus der bereitgestellten Elba-Software („Novathes Software“) sowie der bereitgestellten Online-Plattform („Novathes Plattform“).

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Novathes und dem Kunden über die Nutzung der Novathes Software sowie der Novathes Plattform.

Das Angebot von Novathes richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1 Definitionen und Geltungsbereich

1.1 Definitionen

In dieser EULA haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:

  • Software: Die Elba-Sprachassistenz-Anwendungen, Module, Updates und Dokumentation
  • Lizenz: Das in § 2 eingeräumte Nutzungsrecht
  • Lizenznehmer: Der Unternehmer, der die Software nutzt
  • Dokumentation: Benutzerhandbücher, Online-Hilfen und technische Spezifikationen
  • Updates: Patches, Bugfixes, Verbesserungen und neue Versionen
  • Drittanbieter-Software: In die Software integrierte Komponenten Dritter
  • KI-System: Maschinenbasiertes System im Sinne der EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act), das Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen generiert
  • KI-Funktionen: In die Software integrierte Funktionen, die Künstliche Intelligenz nutzen
  • Sprachdaten: Audioaufnahmen, Transkriptionen und daraus abgeleitete Daten

1.2 Geltungsbereich

Diese EULA regelt ausschließlich die Nutzung der Novathes Software durch den Lizenznehmer. Für kommerzielle Aspekte, Zahlung und sonstige Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Novathes.

1.3 Zielgruppe

Diese EULA gilt nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.4 Drittanbieter-Software

KI-Dienste, Open Source-Komponenten und andere Drittanbieter-Software unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen, die im Benutzerhandbuch oder unter www.novathes.com/lizenzen aufgeführt sind.

2 Lizenzeinräumung und Nutzungsrechte

2.1 Lizenzgewährung: Novathes räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Software ein.

2.2 Nutzungsumfang: Die Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software entsprechend der gebuchten Lizenz-Version und den in den AGB vereinbarten Leistungen.

2.3 Mehrfachnutzung: Die Anzahl gleichzeitiger Nutzer oder Sprachkanäle richtet sich nach der gebuchten Lizenz. Jeder zusätzliche Nutzer oder Kanal erfordert eine Erweiterung der Lizenz.

2.4 Geografische Nutzung: Die Lizenz gilt für die weltweite Nutzung der Software. Die Datenverarbeitung erfolgt grundsätzlich in Rechenzentren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Ländern mit einem von der EU anerkannten angemessenen Datenschutzniveau. Eine Übermittlung in andere Drittländer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln.

2.5 Zweckbindung: Die Software darf nur für die eigenen Geschäftszwecke des Lizenznehmers verwendet werden, nicht als Dienstleistung für Dritte.

3 Nutzungsbeschränkungen und verbotene Handlungen

3.1 Reverse Engineering: Das Dekompilieren, Disassemblieren oder Zurückentwickeln der Software ist untersagt, außer soweit gesetzlich ausdrücklich erlaubt (§ 69e UrhG).

3.2 Vervielfältigung: Die Software darf nur im zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen Umfang vervielfältigt werden. Sicherungskopien sind nach § 69d Abs. 2 UrhG zulässig.

3.3 Weiterveräußerung: Ein Weiterverkauf oder Transfer der Lizenz ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Novathes zulässig.

3.4 Modifikation: Änderungen an der Software sind untersagt, außer soweit für die bestimmungsgemäße Nutzung oder Fehlerbehebung erforderlich (§ 69d UrhG).

3.5 Rechtswidrige Nutzung: Die Software darf nicht für rechtswidrige Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter verwendet werden.

3.6 Sicherheitsumgehung: Das Umgehen oder Deaktivieren von Sicherheitsmaßnahmen ist untersagt.

3.7 Medizinische Nutzung: Die Software darf nicht für medizinische Diagnosen, Triage oder als Ersatz für medizinische Beratung verwendet werden.

3.8 Missbrauch der KI-Funktionen: Es ist untersagt, die KI-Funktionen zur Erstellung von Deepfakes, zur Manipulation von Personen oder für Täuschungszwecke zu verwenden. Insbesondere verboten sind: Social Scoring, unterschwellige Beeinflussung, Ausnutzung von Schwächen vulnerabler Gruppen.

4 Urheberrecht und geistiges Eigentum

4.1 Urheberrechtsschutz: Die Novathes Software unterliegt dem Urheberrechtsschutz nach §§ 69a ff. UrhG. Alle Rechte verbleiben bei Novathes oder den jeweiligen Rechteinhabern.

4.2 Markenrechte: Alle in der Software enthaltenen Marken, Logos und Bezeichnungen sind Eigentum von Novathes oder Dritten und dürfen nicht verändert werden.

4.3 KI-Modelle: Die in der Software verwendeten KI-Modelle und Trainingsdaten sind geistiges Eigentum von Novathes oder den Lizenzgebern.

4.4 Schutzrechtsvermerke: Alle Urheberrechts- und sonstigen Schutzrechtsvermerke müssen unverändert erhalten bleiben.

5 Datenschutz

5.1 Einhaltung der Datenschutzgesetze: Novathes verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Der Auftraggeber bleibt im Verhältnis zu Novathes Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

5.2 Auftragsverarbeitung: Soweit Novathes im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Novathes verpflichtet sich zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

5.3 Nutzung anonymisierter Daten zur Verbesserung der Leistungen: Novathes kann Kommunikations- und Inhaltsdaten (z.B. Sprachaufzeichnungen, Transkripte, Gesprächsdaten) ausschließlich zu dem Zweck verarbeiten, diese in anonymisierter Form für Analyse, Produktverbesserung und die Weiterentwicklung insbesondere von Sprach- und KI-Modulen zu nutzen. Die Anonymisierung erfolgt dabei vor jeder weiteren Nutzung, sodass ein Personenbezug ausgeschlossen ist.

Diese Verarbeitung erfolgt im berechtigten Interesse von Novathes gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, da sie der kontinuierlichen Verbesserung der Dienstleistung und damit auch dem Vorteil des Lizenznehmers dient.

Vor einer Nutzung für Analyse- oder Entwicklungszwecke erfolgt stets eine Anonymisierung im Sinne der DSGVO, sodass ein Rückschluss auf betroffene Personen ausgeschlossen ist.

5.4 Ergänzende Datenschutzerklärung für Elba: Für die produktbezogene Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Elba-Plattform gilt ergänzend die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung für Elba. Diese ist jederzeit im Bereich Legal auf der Homepage von Novathes abrufbar.

6 Updates, Wartung und Verfügbarkeit

6.1 Automatische Updates: Die Software kann automatisch Updates und Patches herunterladen und installieren. Der Lizenznehmer stimmt diesen automatischen Updates zu. Sicherheitsupdates werden als kritisch betrachtet und sollten nicht deaktiviert werden.

6.2 Update-Berechtigung: Novathes kann jederzeit Updates bereitstellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Updates können neue Funktionen hinzufügen, bestehende ändern oder entfernen.

6.3 Versionswechsel: Bei Major-Updates wird der Lizenznehmer angemessen informiert. Die Migration wird unterstützt, soweit technisch möglich.

6.4 Beta-Software: Beta-Versionen werden "as-is" ohne Gewährleistung bereitgestellt und dürfen nicht in produktiven Umgebungen eingesetzt werden.

6.5 Verfügbarkeitsziel: Novathes strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99,95 % im Jahresmittel an, gemessen an der Gesamtzeit abzüglich geplanter Wartungszeiten; Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von Novathes bleiben unberücksichtigt.

6.6 Ausschlusstatbestände: Ausfallzeiten aufgrund höherer Gewalt, Cyberangriffen oder Störungen bei Drittanbietern (insbesondere KI-Dienste) werden bei der Verfügbarkeitsberechnung nicht berücksichtigt.

6.7 Wartungszeiten: Die Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchgeführt, vorzugsweise Dienstag bis Donnerstag zwischen 01:00–05:00 Uhr MEZ. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Lizenznehmer nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt.

6.8 Störungsmeldung: Bei Problemen oder Ausfällen kann der Lizenznehmer den Support über die in der Dokumentation angegebenen Kanäle kontaktieren. Novathes bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung von Störungsmeldungen während der Geschäftszeiten.

6.9 Keine Verfügbarkeitsgarantie: Die Verfügbarkeitsangaben stellen ein Ziel dar und begründen keine Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung bei Unterschreitung. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Novathes.

7 Feedback und Verbesserungsvorschläge

7.1 Feedback-Rechte: Feedback, Verbesserungsvorschläge, Ideen oder andere Eingaben des Lizenznehmers bezüglich der Software können von Novathes ohne Einschränkung und ohne Vergütung verwendet werden.

7.2 Eigentumsrechte: Der Lizenznehmer räumt Novathes an solchem Feedback ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Dies umfasst das Recht zur Verwendung, Modifikation und Kommerzialisierung.

8 Export Control und Handelsbeschränkungen

8.1 Exportkontrolle: Die Software unterliegt deutschen und EU-Exportbestimmungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Export- und Importgesetze.

8.2 Handelssanktionen: Die Software darf nicht in Länder exportiert oder von Personen genutzt werden, die EU- oder deutschen Handelssanktionen unterliegen.

8.3 Dual-Use-Güter: Die KI-Technologie darf nicht für militärische Zwecke oder zur Entwicklung von Massenvernichtungswaffen verwendet werden.

9 Beschränkungen für Benchmarking und Tests

9.1 Benchmarking-Verbot: Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Novathes keine Leistungstests, Benchmarks oder Vergleichsstudien durchführen oder veröffentlichen.

9.2 Penetrationstests: Sicherheitstests der Software oder Infrastruktur bedürfen der vorherigen Zustimmung von Novathes.

9.3 Ausnahmen: Interne Tests für eigene Zwecke sind gestattet, solange die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden.

10 Behörden und öffentliche Stellen

10.1 Government Use: Wenn der Lizenznehmer eine Behörde oder öffentliche Stelle ist, gelten zusätzliche Beschränkungen gemäß den anwendbaren Vergaberichtlinien.

10.2 Restricted Rights: Für Behörden gilt die Software als "Commercial Computer Software" mit eingeschränkten Rechten gemäß den anwendbaren Bestimmungen.

11 Gewährleistung für Software

11.1 Mangelbegriff: Ein Mangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist oder für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist.

11.2 Gewährleistungsrechte: Für Software-Mängel gelten die in den AGB geregelten Gewährleistungsrechte.

11.3 Nacherfüllung: Novathes kann Mängel durch Nachbesserung (Update/Patch) oder Neulieferung beheben.

11.4 Mitwirkungspflicht: Der Lizenznehmer hat Mängel unverzüglich zu melden und bei der Behebung zu unterstützen.

11.5 Beta-Software-Ausschluss: Für Beta-Software, Vorabversionen oder als "experimentell" bezeichnete Features ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

12 Haftung für Software-Nutzung

12.1 Unbeschränkte Haftung: Novathes haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 Beschränkte Haftung bei Kardinalpflichten: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung von Novathes bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Auftragswert der letzten 12 Monate begrenzt.

12.3 Haftungsausschluss: Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Novathes haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, solche Schäden waren bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar.

12.4 Datenverlust: Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Lizenznehmer eingetreten wäre.

12.5 KI-Dienste: Novathes haftet nicht für Ausfälle oder Fehler der integrierten KI-Dienste Dritter (OpenAI, Anthropic, Google), soweit diese nicht auf einem Verschulden von Novathes beruhen. Der Lizenznehmer wird auf die Nutzungsbedingungen der jeweiligen KI-Anbieter hingewiesen.

12.6 Verjährung: Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

13 Laufzeit und Beendigung

13.1 Laufzeit: Diese EULA gilt für die Dauer des Hauptvertrages.

13.2 Kündigung aus wichtigem Grund: Beide Parteien können diese EULA aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer die Software missbräuchlich oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften nutzt.

13.3 Folgen der Beendigung: Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Lizenznehmers. Der Lizenznehmer hat alle Kopien der Software zu löschen und deren Löschung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

14 EU Data Act – Datenzugang und Portabilität

14.1 Anwendungsbereich: Im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) kann der Lizenznehmer verlangen, dass bestimmte durch seine Nutzung erzeugte Daten zugänglich gemacht oder portiert werden.

14.2 Zugangsrechte: Novathes stellt dem Lizenznehmer auf Anfrage die durch seine Nutzung erzeugten Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit, soweit dies technisch machbar und rechtlich zulässig ist.

14.3 Drittanbieter-Zugriff: Soweit der Lizenznehmer Dritten einen Datenzugriff gestattet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage seiner ausdrücklichen Weisung. Novathes unterstützt diese Übermittlung technisch, haftet aber nicht für die Weiterverarbeitung durch Dritte.

14.4 Ausschlüsse: Ausgeschlossen vom Zugangsrecht sind Daten, die Geschäftsgeheimnisse von Novathes enthalten, sowie personenbezogene Daten, die Dritte betreffen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Vorrang: Diese EULA geht widersprechenden Regelungen der AGB vor, soweit es um die Nutzung der Software geht.

15.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser EULA unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.3 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

15.4 Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.5 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA ist Hamburg.