Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 9. September 2025

Präambel

Die Novathes GmbH, Gänsemarkt 33, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Ben Arnon und Virendra Bhalothia, entwickelt und vertreibt KI-basierte Sprachassistenz-Lösungen und digitale Kommunikationstechnologien für Unternehmen.

Das Angebot von Novathes richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der Novathes GmbH (nachfolgend "Novathes"), insbesondere für die Überlassung der Software inklusive der darin enthaltenen Funktionen.

1.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.

1.3 Novathes bietet nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB den Erwerb der angebotenen Produkte und Dienstleistungen an. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2 Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind die Novathes GmbH, Gänsemarkt 33, 20354 Hamburg, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Ben Arnon und Virendra Bhalothia, Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 191266 und der jeweilige Kunde, der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

3 Zustandekommen des Vertrages

3.1 Die auf www.novathes.com präsentierten Dienstleistungen sowie individuelle Angebote von Novathes stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

3.2 Der Kunde kann ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages auf zwei Wegen abgeben:

  • a) Durch Abschluss des Bestellvorgangs auf der Website und verbindliche Bestätigung der kostenpflichtigen Bestellung
  • b) Durch Unterzeichnung und Rücksendung eines individuellen schriftlichen Angebots von Novathes.

3.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn Novathes das Angebot annimmt. Bei Online-Bestellungen erfolgt die Annahme durch die Zahlungsaufforderung. Bei schriftlichen Angeboten erfolgt die Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung. Erfolgt keine ausdrückliche Annahmeerklärung, gilt die Annahme spätestens mit Zahlungseingang oder Erbringung der Leistung als erfolgt.

4 Zahlungs- und Leistungsbedingungen

4.1 Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

  • (a) einem monatlichen Fixpreis gemäß dem vom Kunden gewählten Service-Paket und
  • (b) verbrauchsabhängige Entgelte für zusätzliche Leistungen gemäß der jeweils gültigen Order Form.

Alle Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

4.2 Die erstmalige Fälligkeit des monatlichen Fixpreises tritt mit der Übergabe des/der Workflows durch den Kunden ein. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Mindestlaufzeit. Der Fixpreis wird anschließend jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Verbrauchsabhängige Entgelte werden nachträglich erfasst und jeweils am Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet. Grundlage der Abrechnung sind die durch die Systeme von Novathes erfassten Nutzungsdaten.

4.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Novathes berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Für jedes Mahnschreiben kann Novathes eine pauschale Mahngebühr von 10 € berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rückbelastung (z. B. Rücklastschrift, Chargeback) ist der Kunde verpflichtet, Novathes die tatsächlich angefallenen Kosten zu erstatten.

4.5 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Novathes berechtigt, nach vorheriger Androhung den Zugriff des Kunden auf die Software sowie weitere vertragliche Leistungen vorübergehend zu sperren oder auszusetzen, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt während dieser Sperrung bestehen. Novathes ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder Stellung geeigneter Sicherheiten zu erbringen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen.

4.6 Novathes behält sich das Recht vor, die Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als fünf (5) Prozent steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich auszuüben ist.

5 Software-Bereitstellung

5.1 Die Software wird dem Kunden für die Dauer des Vertrages über das Internet bereitgestellt.

7.2 Eigentum an Kundendaten: Alle Rechte an den vom Kunden in die Software eingebrachten Daten verbleiben beim Kunden. Novathes erwirbt hieran keine Rechte, soweit nicht ausdrücklich in diesen AGB, der EULA oder der AVV geregelt.

7.3 Zugriff auf Kundendaten: Novathes verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie nach Maßgabe der EULA und der AVV.

7.4 Anonymisierte Datenverarbeitung: Novathes ist berechtigt, die im Rahmen der Nutzung entstehenden Daten in anonymisierter Form für statistische Auswertungen, Analysen und zur Verbesserung der eigenen Leistungen zu verwenden. Die Anonymisierung erfolgt im Sinne der DSGVO, d. h. die Daten sind nicht mehr einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordenbar. Eine Rückführbarkeit auf einzelne Personen ist ausgeschlossen.

7.5 Datenportabilität und Löschung: Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen die Herausgabe seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder anonymisiert.

8 Verfügbarkeit und Wartung

8.1 Service Level Agreements und Verfügbarkeitsbestimmungen der Software ergeben sich aus der End User License Agreement (EULA).

9 Widerrufsrecht

9.1 Da sich das Angebot von Novathes ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

10 Pflichten des Kunden

10.1 Für die Verwendung der Services muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein und einen Account bei Novathes registrieren („Novathes Account“, „Profil“ oder „Account“).

10.2 Im Zusammenhang mit der Registrierung und Verwendung des Accounts wird der Kunde zur Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse und anderer Informationen aufgefordert. Novathes verwendet die Informationen für eine Reihe von Zwecken, einschließlich der Überprüfung der Identität, der Durchführung von Bonitätsprüfungen und der Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Verpflichtungen. Weitere Informationen über die Verwendung der Daten sind in den Datenschutzbestimmungen aufgeführt.

10.3 Der Kunde muss Novathes vollständige und richtige Informationen angeben und die Informationen in seinem Novathes Account auf dem neuesten Stand halten. Der Kunde kann Novathes über etwaige Änderungen informieren, indem er sich an den Novathes-Kundensupport wendet.

10.4 Novathes behält sich das Recht vor, den Account zu sperren oder zu kündigen und/oder den Zugriff auf die Services einzuschränken, falls die vom Kunden angegebenen Informationen nicht vollständig und richtig sind oder falls der Kunde die Anforderungen für die Account-Registrierung oder -Verifizierung nicht erfüllt.

10.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und Dritten keinen Zugang zu gewähren.

10.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu verwenden und keine sicherheitsrelevanten Funktionen zu umgehen.

11 Gewährleistung und Haftung

11.1 Software-Gewährleistung: Für die Software übernimmt Novathes Gewähr nur in folgendem Umfang: Unerhebliche Abweichungen der Software von der vereinbarten Beschaffenheit gelten nicht als Mangel. Die Gewährleistungsfrist für Mängel der Software beträgt ein Jahr ab Bereitstellung. Im Übrigen sind weitergehende Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern Novathes nicht arglistig Mängel verschwiegen hat. Dies lässt etwaige Garantien unberührt.

11.2 Haftungsbeschränkung: Novathes haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, solche Schäden waren bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar und resultieren aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In jedem Fall ist die Haftung von Novathes bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Auftragswert der letzten 12 Monate begrenzt.

11.3 Freistellung: Der Kunde stellt Novathes von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der Software oder der darin verarbeiteten Inhalte durch den Kunden oder mit seiner Billigung geltend machen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, Novathes unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche zu informieren und Novathes alle zur Abwehr erforderlichen Informationen und Unterstützung zu gewähren.

11.4 Höhere Gewalt: Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Cyberangriffe oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, soweit diese von der betroffenen Partei nicht zu vertreten sind. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und sich um eine Minimierung der Auswirkungen zu bemühen.

12 Datenschutz

12.1 Novathes verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

12.2 Soweit Novathes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

12.3 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.novathes.com/datenschutz.

13 Vertragsänderungen durch Dritte

13.1 Ändert ein Dritter (z. B. Gesetzgeber, technische Plattformen) grundlegende Rahmenbedingungen, ist Novathes berechtigt, Anpassungen vorzunehmen, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

14 Vertragslaufzeit und Kündigung

14.1 Der Vertrag über die Bereitstellung der Software hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Monaten.

14.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über die Bereitstellung der Software automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Monats schriftlich gekündigt wird.

14.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Der Schriftwechsel in elektronischer Form zwischen den Vertragspartnern ist dem in nicht elektronischer Form gleichgesetzt.

15.2 Etwaige AGB oder sonstige standardisierte Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung.

15.3 Der Kunde kann gegen Forderungen von Novathes nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

15.4 Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag ausfüllungsbedürftige Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.5 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

15.6 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand. Es bleibt Novathes vorbehalten, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

15.7 Referenznennung: Novathes ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens und Logos als Referenzkunden zu benennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Weitergehende Angaben über Art und Umfang der Zusammenarbeit bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

16 Änderungen dieser AGB

16.1 Novathes ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, wenn ein berechtigtes Interesse hierfür besteht, insbesondere bei Anpassung an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen, Weiterentwicklung der von Novathes angebotenen Leistungen oder zur Schließung von Regelungslücken.

16.2 Über geplante Änderungen wird der Kunde spätestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform informiert. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.

16.3 Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird Novathes den Kunden in der Mitteilung besonders hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs steht Novathes das Recht zu, den Vertrag zum vorgesehenen Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen, sofern die Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen für Novathes wirtschaftlich oder rechtlich unzumutbar ist.